Es gibt zwei ziemlich eindeutige Hinweise auf die Existenz eines Hofes im Grenzgebiet von Rümlang und Seebach. Der eine ist ein Grenzstreit zwischen der Fraumünsteräbtissin und dem Kirchherr zu Rümlang, welcher 1295 im Urkundenbuch Zürich (UBZ) aktenkundig wurde. Der andere ist eine Äusserung eines Besitzers einer Liegenschaft neben dem Restaurant Waldegg. Dieser erzählte dem Vater von Beat Czybik in den 1970er Jahren, dass er beim Gärtnern auf seinem Land immer wieder auf Mauerreste von Fundamenten stiess.
Beat Czybiks Vater vermutete eine Burganlage, weil ihm die nahe Siedlung Tempelhof irgendwie als Weilerbezeichnung verdächtig vorkam. Er assoziierte diese sogar mit den Tempelrittern von Jerusalem, welche hier vielleicht einen Tempel unterhielten. Der OGS erscheint diese These zu gewagt und überhaupt nicht genügend fundiert. Historisch ist weder für Seebach noch für Rümlang irgend etwas in dieser Richtung überliefert. Eine Burganlage oder gar ein Tempel passt nicht in die mittelalterliche Landschaft und wenn es sie tatsächlich gegeben hätte, wäre sie mit Sicherheit überliefert. Im Prinzip wäre auch eine römische Anlage denkbar. Darüber kann aber erst mehr gesagt werden, wenn die Steinfundamente einmal ausgegraben werden.
Die OGS geht aber eher davon aus, dass der Gärtner auf die Grundmauern eines Bauernhofes gestossen ist. Bereits um 1200 erstellte man Teile der Küche aus Stein, sodass der Gärtner vermutlich den Standort des Mannrütihofes angegraben hatte.
Die OGS deutet Mannrüti als Rodung des Manno. Da Manno ein germanischer Vorname war, könnte dieser Hof auf eine Zeit vor 1200 zurück gehen, als es hier noch keine Nachnamen gab. Dies wäre noch vertieft zu erforschen. Ein erster Hinweis in diese Richtung ist die Existenz der Flur Neugrüht in der Waldegg westlich der heutigen Glatttalstrasse. Das Neugrüht wird ebenfalls 1295 im UBZ erstmals urkundlich und zeigt von der Deutung her (neu gerodetes Land), dass die Mannrüti logischerweise älter sein muss. Damals konnte ein Bauer alleine noch keine so grossen Waldstücke roden, sodass zu vermuten ist, dass für die Rodung Neugrüht etwa drei Generationen anzusetzen sind. Dadurch ist die Annahme berechtigt, dass die Mannrüti vor 1200 entstanden ist. Gleichzeitig bekräftigt dieser Befund, dass Mannrüti mit grosser Wahrscheinlichkeit als Rodung des Manno zu deuten ist.
Auch die Weilerbezeichnung Tempelhof wäre noch zu deuten, was bisher offenbar noch nicht geschah. Der Vorschlag der OGS, sie als Verschliff von Tannbühlhof (Tannbühl = Tämbel) zu verstehen, lehnte der Rümlanger Flurnamenkenner und alt Förster Albert Meier aber ab, weil der Tempelhof schon sehr früh urkundlich so hiess. Zur Lage der eingangs erwähnten Mauerfundamente nennt Beat Czybik das kurze flache Landstück nördlich des Waldeggwegs unmittelbar nach dem Restaurant Waldegg und vor dem Todeshang, welches auf der beiliegenden Foto rechterhand zu erkennen ist.
Quellen: - OGS-eigene - Beat Czybik und sein Vater