Hüttenrain ist ein älterer, nur noch gelegentlich benützter Name für den Abhang der Buhn auf der Nordseite zwischen der Niklauskapelle und der Maria-Lourdes-Kirche. Da der Abhang bis zur Katzenbachstrasse hinunter reicht, gehörte auch die Gegend rechts der heutigen Hertensteinstrasse mit zum Hüttenrain. Die älteste schriftliche Nennung des Namens Hüttenrain geht auf das Jahr 1820 zurück. Der Name bezog sich dabei primär auf den dortigen Wald, doch mit Rain war natürlich der Abhang mit gemeint. Namensgeber war ganz offensichtlich die erste Seebacher Ziegelhütte.
Ernst Benninger berichtet in seinem Flurnamenbuch auf Seite 60, dass die erste Ziegelhütte bereits zwischen 1794 und 1812 erstellt wurde. Dabei ist die Aussage so formuliert, dass nicht sicher gesagt werden kann, ob der Erbauer der damalige Gemeindepräsident Caspar Meyer war, obschon sein Name erwähnt wird. Diese erste Seebacher Ziegelhütte muss vom baulichen Zustand her ein Ding gewesen sein, das nicht zwingend nach einer Hütte aussah, denn es findet sich keine zugehörige alte Assekuranznummer. Diese wurden bekanntlich ab 1812 allen versicherten Häusern vergeben, doch die erste Ziegelhütte bekam keine, obwohl die Versicherung obligatorisch war.
So sehr man auch die Listen der Gebäudeversicherung und des Brandassekuranz-Steuerverzeichnisses oder des Brandassekuranz-Lagerbuches durchforstet: Es gab keine Nummer für diese Ziegelhütte und somit galt sie offensichtlich nicht als Gebäude und war demensprechend auch nicht versichert. Den Angaben von Ernst Benninger über die Existenz der Hütte ist aber Glauben zu schenken, denn er war ein profunder Kenner der alten Häuser von Seebach sowie ein fleissiger Benützer der Assekuranznummern-Verzeichnisse. Diese Zügelhütte brannte im Jahre 1839 ab, ganz so, wie sich das damals für eine Ziegelhütte gehörte und sie wurde nicht wieder aufgebaut. An dieser Stelle trugen die Häuser die Assekuranznummer 28. Die 28 A wurde der neuen zweiten Ziegelhütte zugeteilt. Alle nachfolgenden Buchstaben von B bis F sind genau definiert und da ist keine ältere Ziegelhütte dabei.
Dazu folgender Hinweis: Unter der alten Assekuranznummer 28 figurieren sechs verschiedene Häuser, welche nicht direkt zusammen gehören und teils einiges auseinander liegen. Das scheinbar unerklärliche Phänomen dürfte seinen Grund darin haben, dass diese Häuser in der Zeit um 1812-1835 alle dem gleichen Besitzer gehörten, nämlich dem Gemeindepräsidenten Caspar Meyer. Er hat diese Häuser nach und nach zusammen gekauft oder selber erstellt. Kraft seines gewichtigen Einflusses bekamen sie offenbar die gleiche Grundnummer und wurden nur durch den Buchstaben unterschieden. So gesehen hätte die erste Ziegelhütte eigentlich ebenfalls eine 28er Nummer erhalten müssen, wenn sie tatsächlich Caspar Meyer gehört hätte. Dies lässt darauf schliessen, dass er nicht der Besitzer war.
Schon 1835 liess alt Gemeindepräsident Caspar Meyer eine weitere Ziegelhütte errichten. Das war allerdings kein echter Neubau, sondern sie wurde aus einem vorher schon bestehenden Wohnhaus erbaut. Das steht im Brandassekuranz-Lagerbuch als Eintrag 1835. Da dies vier Jahre vor dem Brand der alten Ziegelhütte war, können die beiden Hütten nicht exakt am gleichen Ort gestanden haben. Als Standort beider Hütten gibt Ernst Benninger recht präzise an: Sie standen oben an der Hertensteinstrasse am Rank gegenüber der ehemaligen Sennhütte. Bei dieser Formulierung können die beiden Hütten nur nördlich der Seebacherstrasse und östlich der Hertensteinstrasse gestanden haben. Auch die zweite Ziegelhütte wurde ein Raub der Flammen und brannte am 28.9.1873 ab.
Quellen: - Ernst Benninger, Flurnamenbuch 2001, Seite 60 - OGS-eigene - Brandassekuranz-Lagerbuch 1812