Von der OGS gewählte Bezeichnung für alle Seebacher Strassen, die zwar befestigte Wege oder Strassen sind, denen aber kein Gattungswort Strasse, Weg, Gasse oder Ring trotz eindeutiger Befestigung (via strata) zugeteilt wurde, so als wären es Wiesen, Raine, Berge, Felder, Haue oder Äcker. Was sollen solche Wortkrüppel?
Zu diesen Strassennamen gehören in Seebach der Kolbenacker, der Buchholzrain, der Schwandenacker, das Kirchenfeld, der Sonnenrain, der Felsberg, der Buhnrain, die Schwandenwiesen, der Tannenrain, die Buchwiesen, der Giebeleich, der Weisshau, am Katzenbach, das Schärenfeld, im Ebnet (Grenzweg zu Rümlang) und der Sandacker. Als Bezeichnungen für die Flur sind sie völlig in Ordnung, aber Strassen und Wege sind nun mal keine Fluren!
Das Kirchenfeld stand dabei auf der Kippe, denn der ursprüngliche Vorschlag lautete Kirchenfeldstrasse und so wurde der Name auch noch bis zur Eingemeindung benützt, das beweisen ein paar Adressbucheinträge im Adressbuch von Seebach von 1931. Auch in einem Quartierplan von 1936 sieht man die Strasse noch so angeschrieben. «Am Katzenbach» ist ein unvollendet amputierter Strassenname, indem er ebenfalls ohne das Gattungswort «Weg» auskommen musste, aber wenigstens eine Präposition zugedacht bekam, die zumindest eine genauere Aussage über die Lage des Weges enthält.
«Amputierte Strassennamen» ist eine Bezeichnung der OGS, die sich ein wenig an solchen Strassen- und Wegnamen stösst, weil es mit diesen Bezeichnungen fast nicht möglich ist, grammatisch oder logisch korrekte Sätze zu bilden.
Beispiele: "Die Beleuchtung des Am Katzenbach" (?) oder noch schlimmer: "Das Chinderhuus Loki befindet sich am Am-Katzenbach" (?). Oder das "Am Katzenbach-Brüggli" oder "Er wohnt in den Buchwiesen" (?). "Das Kirchenfeld soll neu geteert werden" (?). Merkwürdig klingt auch: "Die Abzweigung des Kolbenackers von der Glatttalstrasse" (?) oder "Der im Ebnet zweigt von der Aspstrasse ab" (?). Solche Sätze klingen irgendwie seltsam. Mit amputierten Strassennamen kann man keine grammatisch korrekten Sätze schreiben. Warum sorgt die Stadt dafür, dass die Schüler es noch schwerer haben, wo doch Deutsch schon kompliziert genug ist?
Etwas problematisch ist auch die alphabetische Einordnung solcher Namen, man findet sie in den Verzeichnissen erst nach mehreren Anläufen. Da solche Strassen und Wege nicht selten auf einem Flurnamen basieren, entstehen Probleme bei der Verständigung. Man merkt nicht sofort, ob jemand von der Flur oder von der Strasse spricht. Dort wo der Flurname noch lebt, wirkt das verwirrend.
Darüber hinaus stellt die Verweigerung des Gattungswortes Strasse bei gewissen Strassen auch eine Herabwürdigung dar, insbesondere bei der Schärenfeldstrasse, welche immerhin ein Stück weit ein alter Kelten- und Römerpfad war und demzufolge eigentlich eine etwas wohlwollendere Behandlung verdient hätte. In Rom sagt man ja auch "die Via Appia" und nicht "die Appia".
In der OGS wurden daher überall dort, wo eine Verwechslung vermieden werden soll, das Gattungswort «Strasse» oder «Weg» in Klammern und manchmal sogar ohne Klammern angefügt, damit klar ist, wovon die Rede ist.
Die OGS hat das Strassennamensystem von Seebach genau untersucht und vermutet, dass die amputierten Strassennamen auf irgend eine Art eine alte Seebacher Gewohnheit weiter pflegen, welche noch auf bäuerliche Zeiten zurück geht. Vor 1900 hatten die Strassen und Wege noch keine Namen. Man gab seine Adresse indirekt an, indem man sagte, man wohne bei der Krone, zum Apollo, im Eggbühl, in der Binzmühle, im Sperlet usw. Diese Gewohnheit findet man auch noch auf dem dünner besiedelten Land und ganz besonders ausgeprägt in den beiden Appenzell. Es ist daher zu vermuten, dass die amputierten Strassennamen nicht ein Modetrend waren, sondern die letzten Zuckungen einer alten bäuerlichen Art, seinen Wohnort anzugeben.
Die OGS ist daher klar der Meinung, dass das Flurnamengut in Strassen- und Wegnamen weiterhin erhalten und gepflegt werden soll. Schöner wäre es, wenn man den Strassen und Wegen aber ihr Gattungswort liesse. Es geht nämlich auch beides zugleich. Die OGS schlägt vor, dass man die eingangs erwähnten Strassen- und Wegnamen wie folgt verbessert:
Kolbenacker: Kolbenackerstrasse + Kolbenackerweg für die Abzweigung Buchholzrain: Buchholzrainstrasse Schwandenacker: Schwandenackerstrasse Kirchenfeld: Kirchenfeldstrasse Sonnenrain: Sonnenrainweg Felsberg: Felsbergweg Buhnrain: Buhnrainstrasse Schwandenwiesen: Schwandenwiesenstrasse Tannenrain: Tannenrainweg Giebeleich: Giebeleichweg Weisshau: Weisshauweg Buchwiesen: Buchwiesenstrasse Am Katzenbach: Bennenriedweg Schärenfeld: Schärenfeldstrasse Im Ebnet (Grenzweg zu Rümlang): Ebnetweg = Sache der Rümlanger Sandacker: Sandackerstrasse
Ferner sollten Privatwege, welche im Besitze der Stadt sind, einen Namen tragen, ebenso alle Flur- und Waldwege, wo trotz städtisch zugeteiltem offiziellen Namen auch rund 10 Jahre danach immer noch die alten Wegtafeln mit den früheren Namen existieren.
Beim Höhenring und dem Schönauring ist die OGS im Gegensatz zu Reinhard Ochsner toleranter und akzeptiert den «Ring» als Strassenersatz. Die Hürstringstrasse zeigt aber gleichzeitig auf, dass die Strassenbenennungskommission nicht einmal innerhalb des Quartiers eine Einheitlichkeit kennt.