In Seebach war es wegen der Nähe des Flughafens Kloten und wegen des Überflugs von startenden Flugzeugen auf der Bisenpiste bei Föhnlage grundsätzlich verboten, Drachen aller Art höher als 100 m fliegen zu lassen. Wer diese Höhe klar überschritt, musste mit dem Durchgreifen des Dorfpolizisten rechnen. Das war in den 1950er Jahren. Ich war zweimal zugegen, als Polizist Ägerter einschritt, wobei einmal ein «Beppi» alias Peter Schär vom Schönauring 63 und ein andermal Fritz Rickli vom Schönauring 62 an der Reihe war.
Dabei zeigte der Dorfpolizist aus heutiger Sicht betrachtet, viel Fingerspitzengefühl und instruierte den jeweiligen Ã?beltäter im Tone eines Polizischt Wäckerli, wie man einen Drachen bei genügend Wind auch nur 20 m über dem Boden fliegen kann. Diese Demonstration war für alle, die zugegen waren, stets sehr eindrücklich, denn ein Drachen in so niedriger Höhe vorgeflogen zu bekommen, war einfach viel imposanter, als wenn dieser weit oben in zweihundert Metern Höhe kaum mehr zu sehen war.
Jene Buben, welche 50 m Schnur besassen waren sehr beeindruckt. Die anderen aber, die wohl so einen Kilometer Schnur ihr eigen nannten, blieben stur und hissten ihren Drachen wieder bis zu den Wolken, sobald der gute Polizist sich entfernte.
Im Herbst 1957 beeilte sich dann ein kantonales Amt, darauf hinzuweisen, dass Drachen welche höher als 100 m fliegen, vom Eidgenössischen Luftamt abgenommen werden müssten!!! Sie lesen richtig!!!!!! Allen anderen Drachen sei es verboten, diese Höhe zu überschreiten. In Seebach sei es zudem ganz generell verboten, höher als 100 m zu fliegen. So der Ukas aus Bern.
Der bekannte Kolumnist «argus» von den Seebacher Nachrichten beliebte dies zum Anlass zu nehmen, einen Artikel in den Seebacher Nachrichten vom Oktober 1957 zu veröffentlichen, der ziemlich von Ironie troff. Er fragte unter anderem, ob man mit dem Drachen nach Bern müsse, um ihn vorzuführen und ob es auch eine Gebühr koste. Es fehlte nur noch die Frage, ob die vom eidgenössischen Luftamt abgenommenen Drachen auch eine Immatrikulation mit HB-XXX erhalten hätten.