Man glaubt es kaum, doch im Seebach des Jahres 1974 war es noch möglich, dass man im Alter von etwa 14 Jahren auf einem privaten Feldweg einen Vauwee Käfer besteigen und mit ebenfalls jugendlichen Fahrgästen zur nächsten Beiz fahren konnte, um eine Brauselimonade zu trinken und um danach wieder friedlich nach Hause zu tuckern. Bei dem fraglichen Privatweg handelte es sich um den Eichrainweg und den ehemaligen Zielackerweg. Bei der Beiz war es das Restaurant Waldegg und beim Fahrer handelte es sich um den Oberstufenschüler Armand Kuonen, geb. 1960, welcher im Jahre 1974 exakt 14 Jahre alt war. Doch auch seine Schwestern Ingrid (16) und Manuela (11) haben mit dem Auto Fahrten unternommen. Manuela war mit ihren 11 Jahren aber noch zu klein, um gleichzeitig zu steuern, Gas zu geben, zu kuppeln und den Gang einzulegen, also hat sie nur das Steuer bedient, während ihr Bruder Armand den Rest besorgte.
Da stellt sich die Frage, wie man in diesem Alter zu einem fahrtüchtigen Auto kommt, wenn man es nicht dem Vater entwenden will. Nun, im gleichen Hof an der Frohbühlstrasse 49 gab es die Autospenglerei von Fritz Flückiger-Glauser sowie den Carrossier Hans Büsser. Armand Kuonen hatte die Erlaubnis der beiden, auf dem Abstellplatz mit ausgedienten Autos 'zu spielen'. Und so suchte sich der schlaue Bub unter den zahlreichen 'Rocheln' jenen Wagen aus, welchen er noch zum Fahren bringen konnte und das war ein Vauwee Käfer. Armand Kuonen war somit allen Ernstes daran, mit dem Auto fahren zu lernen.
Eines Tages gelang ihm das Anlassen und bald einmal auch das Gang einlegen und das Kuppeln und schon hopste der Junge durch die Wiese. Nach einigen Anläufen traute er sich gar auf den Zielackerweg und später fuhr er sogar bis zum Eichrainweg hinauf. Irgend eines schönen Sommertages nahm er dann seine beiden Schwestern, die damals 16jährige Ingrid und die 11jährige Manuela zu einer Probefahrt mit und legte die 900 m bis zum Restaurant Waldegg ohne Probleme, aber auch ohne Autonummer, ohne Fahrzeugausweis, ohne Vorführung und ohne Führerschein zurück. Er stellte den Wagen auf dem Parkplatz vor dem Restaurant Waldegg ab, trank mit seinen Schwestern ganz ungeniert eine Limonade und fuhr dann zum Erstaunen der übrigen Gäste mit ihnen wieder zurück an die Frohbühlstrasse 59.
Das hat er offenbar mehrmals gemacht, bis er bei einem weiteren Besuch mit seinen Schwestern beim Aussteigen aus dem Auto vor dem Restaurant Waldegg zwei äusserst verblüfften Polizisten begegnete, welche anfänglich fast nicht glauben konnten, welch' junge Knirpse sich da aus dem Wagen pellten. Sie ermahnten Armand, dass er ohne Ausweis nicht fahren dürfe, dass es gefährlich sei, Kinder mitzunehmen, dass sie nicht versichert seien usw. Mehr als mahnen konnten die Polizisten den jugendlichen Fahrer allerdings nicht, denn der Eichrainweg war damals ebenso wie der Zielackerweg eine private Strasse und da galt das Strassenverkehrsgesetz eben nicht.
Zur Ehrenrettung der genannten Kinder sei noch erwähnt, dass sie nur Auto fuhren, wenn der Weg absolut frei war und keine Fussgänger oder Wanderer gefährdet werden konnten. Und was ganz besonders erfreulich ist: Durch diesen frühen Kontakt mit einem Auto wurde das berufliche Interesse für den Automechaniker bei Armand Kuonen schon früh geweckt. Dank der Vermittlung von Serena Ochsner vom Töffhändler Ochsner Moto Sport in Glattbrugg bekam er eine Lehrstelle bei der Mercedes-Garage Stocker in Rümlang, wo man von der Begabung, dem Wissen und Können des Lehrlings begeistert war.
Einen weiteren 14-jährigen Autofahrer gab es in Opfikon im Jahre 1949. Es war Peter Egger, dessen Eltern einen Landwirtschaftbetrieb im Schärenmoos hart an der Grenze zu Seebach betrieben. Da er die Schule in Seebach besuchte, wird er in der OGS kurz erwähnt. Sein Fahrzeug war allerdings ein Kleinlastwagen, welchen eine Garage in einen Traktor umgebaut hatte. Mehr dazu siehe unter Peter Egger. Dieser Grenzfall führt uns in jenen Bereich, wo es eine Ausnahmebewilligung gab. Zumindest früher durften die minderjährigen Kinder ab diesem Alter den väterlichen Traktor auf privaten Strassen fahren. So oder ähnlich soll die Regelung gelautet haben. Aus eigener Erinnerung glaubt die OGS, dass auch die Buben von Bauer Werner Schnellmann von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Die OGS wird das bei Gelegenheit noch klären.