Diese Schrebergärten bestanden seit 1963 auf Zusehen hin durch einen Pachtvertrag mit der Stadt. 1989 beschloss die Stadt, dort Verwaltungsbauten hinzustellen, sodass die sieben Gärten bald darauf verschwinden mussten.
Diese Schrebergärten wurden auf der Basis eines Vertrages aus dem Jahre 1963 mit der Stadt durch Mitglieder des Vereins für Familiengärten auf Zusehen hin genutzt und umfasste sieben Parzellen. Die dortigen Pächter hätten von Anfang an gewusst, dass sie eine künftige Bauparzelle nutzten und diese eines Tages wieder verlassen müssten. Darauf wies der Stadtrat hin, als er sein Bauprojekt vorstellte, welchem diese 7 Gärten im Wege standen. Um das Projekt nicht unnötig zu verzögern, sprach er daher in seiner Weisung von unattraktiven Schrebergärten und wies gleichzeitig darauf hin, dass diese 7 Gärtner im benachbarten Gartenareal Grubenacker problemlos eine neue Parzelle bekämen. Die Gärtner von der Hüttisstrasse haben allerdings all die Jahre gar nie etwas von der sogenannten Unattraktivität ihres Areals bemerkt, sodass dieses zeigt, dass der Stadtrat mit dieser Wortwahl ganz bewusst eine Meinungsbildung zu seinen Gunsten betrieb.
Als der Stadtrat dies schrieb, schien er auch nicht gewusst zu haben, dass 1989 alle Gärten im Grubenacker vergeben waren, sodass die Schrebergärtner von der Hüttisstrasse nicht so leicht zu einem Ersatz kamen. Die Seebacher Nachrichten schrieben denn auch von einem Wunschdenken des Stadtrates. Der Neubau, wie könnte es anders sein, wurde dann Anfang der 1990er Jahre realisiert.
Quellen: - Seebacher Nachrichten Oktober 1989 - die Vorstadt, Oktober 1989 - OGS-eigene