Spontanbenennung. 2004 aus dem Nichts heraus in den Seebacher News benützte Bezeichnung für die Freizeitanlage, das Schwimmbad, den Fussballplatz und das Gemeinschaftszentrum (GZ). Die Freizeitanlage steht gemäss Seebacher News 3/2004 unter Denkmalschutz. Diese Bezeichnung scheint eine einmalige Spontanbenennung zu sein, denn die OGS hörte oder las sie danach nie wieder und muss davon ausgehen, dass dies keine neue Bezeichnung, sondern wohl eine Umschreibung war.