Unter der Puursami verstand man im ganzen Mittelalter die Gesamtheit der Bauernschaft in einer Gemeinde oder noch etwas präziser, alle gutsbesitzenden Bauern, Lehensbauern inbegriffen. Das war in Seebach nicht anders. Ein hochdeutsches Wort dafür ist Bauernsame. Die Puursami ist nach heutigem Rechtsverständnis als Genossenschaft zu verstehen. Ihr stand der Kelnhofer vor, der selber auch ein Bauer war.
Die Aufgabe der Puursami war es, dafür zu sorgen, dass die gemeinsamen Güter der Bauern wie Wald, Allmend, Torf, Fisch- und Wildbestand, Quellwasser usw. nicht übernutzt wurden. Bei den Lehensbauern waren es natürlich die Grundherren, welche bestimmten und die Pächter sorgten für die Umsetzung.
Quellen: - OGS-eigene - Ernst Benninger - «Unser Seebach», 1983, Seite 17