Familiengeschichten sind eine Möglichkeit, einzelne Aspekte einer Dorfgeschichte näher auszuleuchten und Hinweise zu geben, über das Leben im Dorfe vor unserer Zeit. Familiengeschichten sind somit auch Geschichte und die Geschichtsschreibung sorgt dafür, das Geschehene nicht völlig dem Vergessen zu überlassen, denn vergessen ist verloren (Zitat von Kurt Mäder, Verein Ortsmuseum Seebach, 1.6.2010). Familiengeschichten stehen stellvertretend für das Schicksal mancher unerwähnter Familien. Sie vermögen uns einen Einblick in eine frühere Zeit zu geben. Dabei ist es völlig unerheblich, welche Familiengeschichte erwähnt wird. Es ist auch völlig unerheblich, wer die Betroffenen waren, sondern es geht dabei nur um die Beschreibung, was früher so abgelaufen ist im Dorf.
Die OGS hat von Anfang an viel Gewicht auf diesen Aspekt der Dorfbeschreibung gelegt, weshalb auch relativ viele Personenbeschreibungen anzutreffen sind. Sie tat dies völlig unbesorgt und ausschliesslich in der Meinung, dass die Geschichtsbeschreibung wichtiger sei als der Persönlichkeitsschutz. In der Folge hat sich dann gezeigt, dass einzelne Familien das nicht so sahen wie die OGS. Sie haben dem Persönlichkeitsschutz den absoluten Vorrang gegeben, sogar für Personen, die längst verstorben waren. In der Folge musste die OGS dann etliche Familiengeschichten wieder aus der OGS entfernen, womit natürlich der Beschreibung der geschichtlichen Wirklichkeit unseres Dorfes kein Dienst erwiesen wurde. Manchmal entstand der Eindruck, gewisse Personen betrachteten die OGS als eine Art jüngstes Gericht, obwohl sie doch bestenfalls eine Plattform der jüngsten Geschichte repräsentiert.
In einem Zeitalter, wo der Persönlichkeitsschutz fast ins Absurde getrieben wird, so dass er zur Geschichtsklitterung führt, ist es nicht ganz einfach, dem Auftrag der umfassenden Geschichtsbeschreibung zu folgen. Wenn Sie als Leser in der OGS zwar einen Eintrag über eine historisch wichtig erscheinende Person finden, welcher dann so kurz ausfällt, dass er ausser der Existenz, gar nichts über die Person aussagt, dann ist dies in den meisten Fällen darauf zurück zu führen, dass die anbetroffenen Familien gegenüber der OGS sich jegliche Publikation der Familiengeschichte verbeten haben und nicht etwa, dass die OGS nicht fähig gewesen wäre, über selbige etwas zu berichten. Und dies, obwohl die OGS nie irgendwelche Peinlichkeiten publiziert hat. Jedermann, dem im Leben ein Missgeschick widerfahren ist, hat Anspruch darauf, nicht ein Leben lang damit konfrontiert zu werden. Das hat die OGS stets respektiert.
Dennoch muss heute eine ortsgeschichtliche Sammlung damit leben, dass sie nicht über alles berichten kann. Die betreffenden Familien nehmen dadurch in Kauf, dass sie, wie eingangs erwähnt, wegen der minimalen Angaben viel schneller und leichter vergessen und damit auch verloren gehen!