Buhnrain 18. Damit ist das äusserst dürftige Gehöft gemeint, welches 1799 von der Witwe des Heinrich Meyer und seiner Schwiegertochter bewohnt wurde und am 3. Juni 1799 von französischen Haubitzen beschossen und in Brand gesetzt wurde. Die Tochter rettete die Schwiegermutter aus dem brennenden Haus, stürzte dabei und verletzte sich am Fuss. Dennoch trug sie tapfer die alte Frau aus dem Haus, dessen Inneres kurz darauf in sich zusammensackte. Frau Meyer starb 8 Tage später. Heinrich Meyer stürzte 1796 bei Dachdeckerarbeiten in der Stadt Zürich zu Tode. Seine Schwiegertochter, von Beruf Spinnerin, versorgte seither die seit 11 Jahren blinde Frau aus ihren eigenen, spärlichen Einkünften. Die Witwe bezog Armensuppe.
Quellen: - Neujahrsblatt Nr. 1 von 1801 der Â?Zürcherischen Hülfsgesellschaft zum Nutzen und Vergnügen der vaterstädtischen JugendÂ? (Stadtarchiv Zürich) - Kurzfassung von Ernst Benninger in «Unser Seebach» 1983, 52-53