Dabei handelt es sich lediglich um jene Besetzungen, welche die OGS selber wahrgenommen hat. Die Liste könnte also noch länger sein. Hausbesetzungen können nicht a priori als illegal bezeichnet werden, da sie meist aus einem grossen Unbehagen sozial denkender Mensch mit starkem Gerichtigkeitssinn in die Wege geleitet werden. Allerdings kann dieses Argument nicht ebenso a priori für alle Hausbesetzungen in Anspruch genommen werden, da Hausbesetzer manchmal auch durchaus anarchistische Ziele verfolgen. Es gilt also, genau zu unterscheiden, was nicht immer einfach ist.