Mit der Nummer 1 ist die Hausnummer gemeint. Da es an der Buhnrain(strasse) insgesamt 4 Schulhäuser gab, brachte das die Schweirigkeit mit sich, sie im Titel klar zu unterscheiden. Am einfachsten ging das mit dem Schulhaus, welches an der westlichen Ecke Buhnrain / Seebacherstrasse steht, denn dieses hat seine Eingangstüre in Richtung Seebacherstrasse, sodass dieses von der Post die Adresse Seebacherstrasse 63 bekam. Es blieben somit noch drei Schulhäuser, welche die OGS nun einfach nach der Hausnummer unterschied: Schulhaus Buhnrain 1 war das zweite Schulhaus Seebachs, wurde 1818 erstellt und 1959 abgetragen. Das Schulhaus Buhnrain 5 war eigentlich nur ein Schulzimmer, dennoch war es euf gewisse Art das erste Schulhaus Seebachs, befand sich in jenem Gebäude, welches einstmals die Gemeindestube barg und wo sich später die Bäckerei Hunsperger befand. Das Schulhaus Buhnrain 40 ist das grosse Schulhaus ganz oben auf der Buhn.
Nun zum Schulhaus Buhnrain 1: Dank dem bekannten Seebacher Primarlehrer Reinhard Ochsner, der im Jahre 1957 in den «Seebacher Nachrichten» den Beitrag "Ein altes Schulhaus verschwindet" publizierte, ist die OGS in der Lage, hier eine Kurzfassung des 14 A4-Seiten umfassenden Beitrages zu wiedergeben.
Im Jahre 1634 wird erstmals in Seebach Schule erteilt. Seit 1671 wurde die Schule ständig abgehalten, jedoch mit Rücksicht auf die Bauern nur zu gewissen Jahreszeiten. Seit 1743 wurde der Schulunterricht ganzjährig erteilt. Der Unterricht umfasst hauptsächlich das Lesen, Schreiben und Singen. Als Schullokal diente die Seebacher Gemeindestube am Buhnrain 5. Der Schulunterricht erfolgte für rund 100 Schüler mit steigender Tendenz. Dies fanden die Besitzer der Liegenschaft allerdings störend oder gar lästig, sodass für die Schüler ein eigener Zugang zum Schulzimmer errichtet werden musste. Es bestand vorübergehend für die Gemeinde die Möglichkeit, das Haus zu erwerben, doch ging das in der unruhigen Zeit von 1798 unter. Man hatte andere Sorgen.
Am 21. April 1811 wurde ein erster Antrag für den Bau eines Schulhauses sang- und klanglos abgelehnt. Dennoch kam mit dieser Anregung der Stein ins Rollen. In einem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Januar 1816 ist zu lesen, dass man mit 40 gegen 2 Stimmen beschlossen habe, noch diesen Winter mit dem Ausgraben von Steinen zum Bau eines Schulhauses zu beginnen. Der Gemeinderat wurde beauftragt, für das Schulhaus einen geeigneten Platz zu suchen. Bis im August 1817 hörte man dann nichts mehr vom Schulhausbau, jedoch nicht wegen schlechtem Willen, sondern wegen so schlechter Witterung, dass der geringe landwirtschaftliche Ertrag zu grosser Not führte. 1816/17 ist als fürchterliches Hungerjahr in die Geschichte eingegangen.
Im August 1817 wurde die Gemeinde vom Schulinspektor erneut aufgefordert, mit dem Bau des Schulhauses zu beginnen. Erst am 16. November 1817 erfolgte dann bei einer weiteren Gemeindeversammlung der Beschluss, eine Kommission zu bilden zwecks Klärung der Finanzierung des Schulhausbaues. Nur 4 Tage später legte diese Kommission bei der nächsten Gemeindeversammlung ihre Ergebnisse vor, welche eine 5-stufige Steuer zur Finanzierung und Fronarbeit für alle Erwachsenen Seebacher Männer zum Bau vorsah. Geplant war der Aushub und der Bau des Parterres für das Jahr 1818, der Weiterbau bis unter das Dach bis 1819 und die Beendigung des Baues im Jahre 1820. Auf diesen Zeitpunkt hin sollen alle Bauarbeiten vollendet und alles abbezahlt sein.
Mit Felix Truninger in der Binz wurde vereinbart, dass er auf seinem Grundstück Tanngarten an der Rümlangstrasse die Steine ergrabe. Im Gegenzug wurde er von den Fronarbeiten am Schulhausbau befreit. Zugleich wurde ihm auf den 11.11.1818 die Auszahlung von 30 Zürcher Gulden zugesagt. Ferner wurde er verpflichtet, den Platz, wo er die Steine ergrabe wieder so herzurichten. An diese Vereinbarung hat er sich gehalten. Auf einer Luftbildaufnahme der «Swissair Foto» aus dem Jahre 1950 konnte man die Stelle der Baugrube immer noch klar erkennen, weil das Gras dort im Sommer infolge schnellerer Versickerung des Regenwassers rascher verdorrte.
Am 1. Februar 1818 entwarfen der versammelte Stillstand, der Gemeiderat und die Baumeister Vogel (Örlikon) und Maag (Seebach) den Plan des neuen Gebäudes. Beide erhielten den Auftrag, die Kosten innert kürzester Zeit zu ermitteln. Nach acht Tagen kam der Kostenvoranschlag. Er lautete 2645 Gulden bei Vogel gegenüber 3170 Gulden gegenüber Maag. In der Folge ermässigte der einheimische Maag den Betrag in zwei Schritten auf 2800 und dann auf 2680 Gulden, worauf er den Zuschlag erhielt.
Am 4. Juni 1818 erfolgte bereits die Aufrichte des Schulhauses mit einem Fest, bei welchem alle Fronarbeiter mit einem Franken 'belohnt' wurden. Das besonders erfreulich dabei: Der ganze Bau erfolgte ohne Unfall. Der für Seebach zuständige Schulinspektor Dekan Frei versandte an verschiedene Stellen Bittschriften, welche von Erfolg gekrönt waren, denn an die weiter oben erwähnten Kosten leistete die Regierung des Kantons Zürich einen Staatsbeitrag von 847 Fl. 20 Sh., das Chorherrenstift Grossmünster 100 Fl., der Stadtrat von Zürich 100 Fl. und das Kloster Wettingen 31 Fl. und 1,25 Sh.
Am 19. Oktober 1818 bestand der Seebacher Jakob Wettstein das Lehrerexamen und anschliessend erfolgte der Unterricht im neuen Schulhaus. Der neu gewählte Lehrer wurde angehalten, das Schulhaus, seine Wohnung und die Küche ausschliesslich für schulische Zwecke zu verwenden und strikt sauber zu halten. Auch die Reparaturarbeiten an den Fenstern sowie den Putzdienst im ganzen Schulhaus musste der Lehrer selber besorgen, während die Gemeinde sich verpflichtete, genügend Holz für die Heizung und die Küche zu besorgen.
Die Kellerräume standen dem Gemeinderat zur Disposition (Feuerwehrlokal), im oberen Stock befand sich die Wohnstube des Lehrers sowie drei Kammern mit dem Pfarrerstüblein und den Küchen und darunter das Schulzimmer. Besondere Bestimmung: Die Gemeinde behält sich vor, bei zunehmender Schülerzahl eine der oberen Kammern des Lehrer jederzeit in eine weitere Schulstube zu verwandeln.
Von den Fotos des Baugeschichtlichen Archivs Zürich (BAZ) kann man jederzeit auch privat einen Abzug bestellen. Siehe dazu mehr unter BAZ!