In den 1920er Jahren gab es in den Diensten der Gemeinde Seebach einen Polizisten, dessen Name die OGS nicht sicher kennt und der zwei sehr begabte Söhne hatte. Ihre Begabung lag auf dem Druckereigebiet. Es ist nicht überliefert, wie alt die beiden zum Zeitpunkt ihres Bubenstreiches waren. Jedenfalls waren sie genügend alt, um zu Hause im Keller ohne das Wissen des Vaters zu versuchen, Hunderternoten zu drucken, was ihnen angeblich in befriedigender Weise gelang. Darauf sollen sie versucht haben, mit ihrer ersten Blüte in einem Laden zu zahlen.
Da damals eine Hunderternote eine Exklusivität war, die auch ein Händler nicht jeden Tag sah (heutiger Gegenwert etwa 800 Franken oder etwas mehr) und die Buben auch nicht gerade wie Krösus aussahen, schöpfte der Händler ganz schwachen Verdacht und schaute sich das Nötli etwas genauer an. Dabei entdeckte er, dass er es mit einer Blüte zu tun hatte. Der Händler soll sich privat mit dem Vater der Buben in Verbindung gesetzt haben, um ihm als Dorfpolizisten Hochnotpeinliches zu ersparen. Die Buben sollen an diesem Abend mit dem Teppichklopfer eine Tracht auf den Hintern bekommen und sich nie mehr für das Drucken von Geld interessiert haben.
Dennoch soll die Geschichte später hinter vorgehaltener Hand die Runde durch halb Seebach gemacht haben, sonst könnte man sie hier kaum lesen. Für das Jahr 1913 ist gemäss Adressbuch ein Polizist namens Heinrich Gerteis vermerkt. Für das Jahr 1931 werden als Polizisten die Herren Ernst Müller und Alfred Zwahlen genannt, während Heinrich Gerteis nicht mehr in Seebach aufgeführt wird. Es müsste also einer dieser drei Polizisten gewesen sein und zwar jener, welcher zwei Buben hatte.
Die Geschichte wird hier als Anekdote und nicht als Ereignis aufgeführt, weil sich die OGS nur sehr schwer vorstellen kann, dass Buben im jugendlichen Alter damals tatsächlich Blüten herstellen konnten, denen man auf den ersten Blick die Fälschung nicht ansah.
Quellen: - Werner Wettstein (die eigentliche Geschichte) - Alfred Bader (die eigentliche Geschichte) - OGS-eigene (die Schlussfolgerungen) - Adressbuch von Seebach 1913 - Adressbuch von Seebach 1931