Als Abteihöfe gelten alle dem Fraumünster gehörenden Höfe. Dazu gehörten gemäss Ernst Benninger in Seebach die folgenden Höfe:
Grosse Abteihöfe
- Unterer Köschenrütihof - Krüppelwalmdachhaus - Chorherrenhof, gegenüber dem Frohsinn - Bohlenständerhaus Lang-Sigrist im Ausserdorf - Kappelerhof, auch Haus «am Bach» - Der Kellhof (ehem. Flarzhäuser beim Schlachthüsli) - Hof im Oberdorf neben der Krone (angebrannt 1890) - Augustinerhof im Ausserdorf - Stühlingers Gut im Oberdorf inkl. Michelsgüetli - Hof mit hinterem Wirtshaus - Bauernhaus Klöti/Gossweiler/Kuhn, inkl. Spitalergüetli - Binzmühle - Winkelgut
Hier gibt es Widersprüche: Wie die Auflistung zeigt, gab es mehr als 10 Abteihöfe. Widerspruch zu J. Winkler, der schreibt, dass das Winkelgut um 1625 ebenfalls zu den 10 grossen Höfen gehört habe. Dies bedeutet, dass der Begriff «die 10 Fraumünsterhöfe von Seebach» nicht identisch ist mit «die 10 grossen Höfe von Seebach» oder aber es spielt die Zeit eine Rolle: Die 10 Höfe sind eine Momentaufnahme. Es gab über die Jahrhunderte einen laufenden Wandel!
Weiteres Kuriosum für Forscher: Das Fraumünster besass auch nördlich des Bachs Liegenschaften. Beweis: Haus Lang-Siegrist (Bohlenständerhaus), Haus «am Bach» (Kappelerhof) und der Kellhof (Flarzhausreihe).
Die 10 grossen Höfe werden so bezeichnet, weil es neben diesen Höfen auch nochmals so vile kleine Höfe gab, die nicht alle im Besitze der Fraumünsterabtei waren.
Kleine Abteihöfe
- Zehntenscheune (hier wurde der Zehnten der Fraumünsterabtei eingelagert) -
Quellen: - Winkler, 1925, 27 - Ernst Benninger 2001