Deutung: Der Anwandel ist jener Streifen, den der Bauer zum Wenden des Pfluges auf das Nachbargrundstück fahren darf.
Der Begriff Anwandel entstammt dem mittelhochdeutschen 'Anwander'. Die Flur wird für Seebach erstmalig 1549 im Fraumünster Urbar erwähnt. Sie findet sich auch im Zehntenplan von 1820, im helvetischen Kataster von 1801 und in der Wildkarte von 1850. Es kann vermutet werden, dass der Anwandel noch älter ist als der erste urkundlich gefundene Hinweis, denn er befand sich schon damals in einem Gebiet, welches nicht bewaldet war und daher relativ schnell landwirtschaftlich genutzt werden konnte. Im angrenzenden Staudenbühl findet sich die Erklärung, womit der Hügel vor der landwirtschaftlichen Nutzung bewachsen war: Es war ein Hügel, mit Stauden bewachsen.
Die weite Ebene des Anwandels ist eigentlich eine künstlich geschaffene Landschaft. Sie täuscht etwas vor, das nicht immer so war.
Vor 200 Jahren gab es im Anwandel und Himmeri noch 3 grosse Randmoränen!