Der Flurname Holzbühl ist urkundlich überliefert für das Jahr 1529. Auf diesen Hinweis stiess die OGS durch Zufall in einer Kopie eines Schreibens von Ernst Benninger an das Büro für Archäologie der Stadt Zürich vom 22. April 1993. Dort erwähnt Ernst Benninger einen Aufsatz über die Flarzhäuser auf der Buhn, welcher von diesem Büro um 1992 verfasst wurde und wo auf Seite 94 der Satz steht: "Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1529. Beschrieben ist eine Haushofstatt, die an des 'Lenzen Holzrüti' und sonst überall an die Allmend stosst, Besitzer Lenz Schmied".
Damit erfüllt die Holzrüti durchaus ein paar Bedingungen, um als abgegangener Flurname anerkannt zu werden. Offen liess das Büro für Archäologie der Stadt Zürich in diesem langen Aufsatz allerdings die Quelle, wo denn dieser Satz geschrieben stand, denn gemäss Ernst Benninger gibt es für die erwähnten Flarzhäuser nur zwei Fraumünster Urbare von 1420 und 1549 als früheste anerkannte schriftliche Belege. Ein Hinweis aus dem Jahr 1529 wäre neu.
Lage des Holzbühls: Es kann geschlossen werden, dass damit die Buhn gemeint war.
Deutung: Hügel mit Wald.
Zur Präzisierung: Der Grundbesitzer Lenz Schmied besass offenbar in der Gegend des Stierenrieds Land, denn Ernst Benninger schreibt in seinem Flurnamenbuch zur Allmend auf Seite 12: In Seebach galten die Stroffelweid, Teile des Stierenrieds in den Ruchwiesen als Allmend. Da offenbar auch Teile des Waldes an oder auf der Buhn diesem Lenz Schmied gehörten, scheint es fraglich, ob dieser wirklich in Seebach wohnte, denn mit dem Landbesitz in dieser Gegend ist noch nichts über seinen Wohnort gesagt. Und der viele Besitz wäre für Seebach sehr unüblich.
Quellen: - Ernst Benninger - Büro für Archäologie der Stadt Zürich